Werkstattrat

Nicht über uns ohne uns!

Dieses ist nicht nur eine Forderung von unserem Werkstattrat, sondern auch unser Anspruch.
In der CWMO (Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) ist die Mitwirkung des Werkstattrates in Caritas Werkstätten für behinderte Menschen geregelt. Bei uns ist der Werkstattrat ein wichtiges Gremium, um die Interessen der Werkstattbeschäftigten zu vertreten. Wir verstehen Mitbestimmung und Mitwirkung als wichtigen Programmpunkt in der Gestaltung des Arbeitsalltages.

In unseren Betrieben finden regelmäßig Wahlen statt. Die Werkstatträte werden von den Werkstattbeschäftigten gewählt.

Die gewählten Mitglieder des Werkstattrates arbeiten vertrauensvoll mit den Leitungskräften der Caritas Werkstätten zusammen.

Was sind die Aufgaben der Werkstatträte?

Unser Werkstattrat ist eingebunden in folgende Tätigkeiten:

  • Beratung von Werkstattbeschäftigten in Konfliktsituationen.
  • Mitgestaltung der Bedingungen am Arbeitsplatz.
  • Mitwirkung bei Vorstellungsgesprächen für neue Fachkräfte.
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Einrichtung.
  • Bei wichtigen Entscheidungen informiert die Leitung den Werkstattrat vorher.
  • Einmal im Jahr laden die Werkstatträte alle Werkstattbeschäftigten zu einer Versammlung ein. Dort berichten sie über ihre Tätigkeiten.

Medina Arnaut ist die erste Vorsitzende des Werkstattrates in den Caritas Werkstätten. Wozu sie da ist, verrät sie in einem Interview mit der Zeitschrift DOM

Wer unterstützt die Werkstatträte?

Bei ihrer Arbeit erhalten die Beiräte Unterstützung. Hierfür stehen Ihnen mehrere Vertrauenspersonen zur Verfügung.

Sie haben darüber hinaus das Recht, an Fortbildungen teilzunehmen.