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21.02. 2019 Eine News der Einrichtung: CWW Paderborn e.V.

Menschen mit Behinderung dürfen wählen

Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 21. Februar 2019 veröffentlicht. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung waren bisher von den Bundestagswahlen ausgeschlossen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer, die unter anderem der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt worden sind. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.

Klaus Winkel und Margarete Kornhoff sind zwei der Kläger, die auf ihrem Rechtsweg von ihrer Einrichtung Caritas Wohn- und Werkstätten Paderborn unterstützt wurden. Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen, dieses Bundesland hat in seinem Landeswahlrecht den pauschalen Wahlrechtsausschluss bereits aufgehoben. Klaus Winkel und Margarete Kornhoff dürfen also auf Landesebene wählen und tun dies mit Begeisterung.

"Ich gucke jeden Abend Nachrichten und informiere mich politisch", betont Klaus Winkel. Damit ist er womöglich besser informiert als manch anderer. Dass er von anderen Wahlen ausgeschlossen war, entzieht sich seinem Verständnis.

Margarete Kornhoff freut sich über den jetzigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: "Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung. Und es macht mich stolz, dass ich als eine der Klägerinnen zu diesem Urteil beigetragen habe." Gerade der Fall von Frau Kornhoff, die erst mit dem Umzug in eine Einrichtung der Behindertenhilfe ihr Wahlrecht verlor - vorher also wählen durfte - macht die Widersinnigkeit des pauschalen Wahlrechtsausschlusses deutlich.

Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Entscheidung bereits Auswirkungen auf die im Mai 2019 anstehenden Europawahlen haben wird, muss abgewartet werden.

Im Falle der Menschen im psychiatrischen Maßregelvollzug hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, dass der Wahlrechtsausschluss ab sofort aufgehoben wird. Sie dürfen also das Europa-Parlament wählen. Für Menschen mit Behinderung, die unter voller rechtlicher Betreuung stehen, ist die Entscheidung interpretationswürdig, so dass politische und juristische Akteure weiter darüber beschließen müssen. Der CBP interpretiert die Entscheidung als deutliches Signal für die Aufhebung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse auch für Menschen mit Behinderung

Margarete Kornhoff (Klägerin), Klaus Winkel (Kläger) im Gespräch mit Ute Dohmann-Bannenberg (CWW Paderborn) und Janina Bessenich (CBP) (v.r.n.l.)