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24.09. 2019 Eine News der Einrichtung: CWW Paderborn e.V.

Im Gespräch mit Politikern

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Zum 1.01.2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft. Dies war Anlass des Besuches von Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung und Daniel Sieveke, CDU-Landtagesabgeordneter bei den Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V. . Sie suchten die Begegnungen, um sich über Erfahrungen, Wünsche und Bedarfe auszutauschen. Vor allem die Stolpersteine, die in der praktischen Umsetzung bei den Betroffenen oftmals Probleme mit sich bringen, standen im Fokus.

Im Gespräch nutzten die Vertreter des Werkstattrates die Möglichkeit, Themen anzusprechen, die ihnen am Herzen lagen. So beispielsweise das Mittagessen, das zukünftig vom Sozialamt gezahlt wird und nicht mehr in der Pauschalverpflegung der Werkstätten enthalten ist. Um die Gelder direkt zu beziehen, müssen Menschen mit Behinderung ein eigenes Bankkonto besitzen. Zur Eröffnung des Kontos müssen sie persönlich bei der Bank erscheinen. Das schreibt das Bankengesetz vor. Für Betroffene, die einen gesetzlichen Betreuer in allen Angelegenheiten haben, ist dieser Behördengang nicht vorgesehen. "Generell müssen wir Lösungswege finden, wie sich Grundsätzlichkeiten, die sich widersprechen, vereinbaren lassen", erklärt Sieveke verständnisvoll.

Vor dem Hintergrund, dass Menschen mit Behinderung aufgrund von kognitiven Einschränkungen Probleme im Verständnis des BTHG haben, haben die Caritas Werkstätten ein Büro für leichte Sprache eröffnet. Hier zeigten die Besucher Interesse, denn die Politik müsse auch verstärkt darüber nachdenken, komplexe Sachverhalte bürgernah darzustellen.

Bei ihrem Rundgang durch die Werkstatt suchten die Vertreter der Politik das Gespräch mit den Werkstattbeschäftigten und verschafften sich persönlich einen Einblick in deren Arbeitswelt. Middendorf betonte, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach wie vor gebraucht werden, sei es für psychisch kranke Menschen zur Stabilisierung oder für schwerst-mehrfach behinderten Menschen, die in den Werkstätten eine Förderung durch die berufliche Bildung fänden. "Werkstätten müssen sich als durchlässiges System verstehen und ihre wichtigste Aufgabe darin sehen, Beschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln", betont Christina Schön, die bei den Caritas Werkstätten als Bereichsleitung für die Integration am Arbeitsmarkt zuständig ist.

Im Wohnhaus St. Kunigunde informierten sich die Besucher über das persönliche Wohnumfeld und die Freizeitgestaltung. Nachdem eine Bewohnerin den Gästen ihre Wohnung zeigte, gab es mit Vertretern der Bewohnerräte und Mitarbeitern einen intensiven Austausch. Die Caritas Wohnen verfolgt konsequent die Devise "Leben wie ich will". Mit dem BTHG sind nun gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen individuelle Lebensvorstellungen deutlich besser umgesetzt werden können. Damit dies gelingt, ist es wichtig, die Bedarfe zu kennen. Sie zu sammeln ist eine zentrale Aufgabe, damit die Angebote personenzentriert entwickelt werden können. Da ist sich Claudia Middendorf mit den Bewohnern und Mitarbeitern der Caritas Wohnen einig. So sollte es beispielsweise selbstverständlich möglich sein, dass auch Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf in einer eigenen Wohnung leben können. "Heimat ist da, wo Menschen verwurzelt sind", sagt Sieveke. Daher müssen Menschen mit Behinderung ihren Wohnort und ihre Wohnform selbst wählen können. Damit dies künftig gelingt braucht es passende Wohnangebote. Dies sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der auch die Städte und Wohnungsbaugesellschaften eine Verpflichtung hätten.

Fanden den Austausch zum Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung erfolgreich. (V. l.) Nicole Drake-Wieners, Uschi Schräer-Drewer, Dirk Struck, Daniel Sieveke, Medina Arnaut, Claudia Middendorf, Christina Schön, Joachim Gerlach, Heiko Hagemann, Josef Kordes