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27.03. 2019 Eine News der Einrichtung: CWW Paderborn e.V.

Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26. März 2019 jährt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK)  in Deutschland zum zehnten Mal. Mit der Ratifikation verpflichtete sich Deutschland, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 UN-BRK).

Für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ist die UN-BRK weltweit und in Deutschland eine ihrer grundlegenden Orientierungs- und Handlungsgrundlagen geworden.

Trotz vieler positiver Entwicklungen, die die Konvention hierzulande und weltweit seit ihrem Inkrafttreten bewirkt hat, herrschen noch immer erhebliche Defizite bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, die derzeit zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft wird.

Der Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) hat die UN-BRK in Form einer Broschüre gewürdigt und gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung des Übereinkommens. Er zeigt auf, wo nach wie vor Handlungsbedarf für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besteht und welchen Beitrag dafür auch der CBP leisten kann. In dieser Broschüre kommen auch Stimmen des CWW Paderborn e. V. zu Wort.