Aktuelles

16.04. 2019 Eine News der Einrichtung: CWW Paderborn e.V.

Weg frei für eine inklusive Europawahl

Am 15.4.2019 hat das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag der Bundestagsabgeordneten zur Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den Europawahlen zugestimmt: Menschen mit Behinderung mit einer Betreuung in allen Bereichen dürfen von der Europawahl nicht ausgeschlossen sein.

Der WDR hat bei uns angefragt und berichtete über das Urteil in der Lokalzeit. Klaus Winkel, Jennifer Rohde und Ute Dohmann-Bannenberg vom CWW Paderborn kommen dort zu Wort.  

Wichtig ist nun, dass die Personen, die zuvor von der Wahl ausgeschlossen waren, bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag bei der Kommune stellen. Das Antragsformular finden Sie hier. Eine Broschüre der Bundeszentrale politischer Bildung zur Europawahl finden Sie hier.

Klaus Winkel stellt im WDR-Lokalzeit-Beitrag klar, was ihm das Wahlrecht und die bevorstehende Europawahl bedeuten.